Baugenehmigung nachträglich
Baugenehmigung nachträglich – was Eigentümer jetzt wissen müssen
Wenn die Genehmigung fehlt: ein Problem, das viele betrifft
Wer in Deutschland ein Gebäude errichten oder umbauen möchte, braucht in den meisten Fällen eine offizielle Baugenehmigung. Doch nicht selten wird gebaut, ohne dass vorher eine Genehmigung eingeholt wurde – sei es aus Unkenntnis, Zeitdruck oder der Annahme, das Vorhaben sei genehmigungsfrei.
Spätestens wenn das Bauamt aufmerksam wird, beim Immobilienverkauf Unterlagen fehlen oder eine Bank nach Belegen fragt, taucht die Frage auf: Kann man eine Baugenehmigung nachträglich beantragen – und wie läuft das Verfahren ab?
Die gute Nachricht: In vielen Fällen lässt sich ein Gebäude oder Umbau nachträglich legalisieren. Eine Baugenehmigung nachträglich sorgt für Rechtssicherheit, schützt vor Strafen und erhält den Wert der Immobilie. Unser Architekturbüro in Berlin unterstützt Eigentümer und Bauherren bundesweit bei diesem oft komplexen Prozess.
Warum eine nachträgliche Baugenehmigung so wichtig ist
Ein Bau ohne Genehmigung kann weitreichende Folgen haben. Die Bauaufsichtsbehörde hat das Recht, ein Bußgeld zu verhängen oder im schlimmsten Fall sogar den Abriss anzuordnen. Besonders kritisch wird es, wenn die Immobilie verkauft werden soll: Käufer, Banken und Versicherungen bestehen auf legalen und geprüften Unterlagen.
Eine rechtzeitig beantragte nachträgliche Baugenehmigung bringt klare Vorteile:
- ✅ Vermeidung von Abrissverfügungen und Strafen
- ✅ Rechtliche Sicherheit für Eigentümer und Käufer
- ✅ Verbesserte Chancen bei Finanzierung und Versicherung
- ✅ Werterhalt der Immobilie
- ✅ Möglichkeit, bestehende Mängel baurechtlich zu korrigieren
Typische Fälle, in denen eine nachträgliche Baugenehmigung erforderlich ist
In der Praxis kommt es häufig zu Situationen, in denen nachträglich legalisiert werden muss. Typische Beispiele sind:
- Anbau ohne Genehmigung – etwa Wintergärten, Balkone oder zusätzliche Räume
- Carports und Garagen – häufig genehmigungspflichtig, auch wenn klein
- Dachausbauten und Gauben – fast immer genehmigungspflichtig, beliebt in Berlin und Ballungsräumen
- Gartenhäuser und Nebengebäude – ab einer bestimmten Größe genehmigungspflichtig
- Nutzungsänderung – etwa wenn ein Keller zu Wohnraum oder eine Wohnung zu Büroflächen umgewandelt wird
- Sanierungen von Altbauten – gerade in Berlin sind viele Gebäude ohne vollständige Unterlagen verändert worden
Ablauf: So funktioniert die Baugenehmigung nachträglich
Viele Eigentümer sind unsicher, wie sie nach einem Schwarzbau oder einer baulichen Veränderung ohne Genehmigung vorgehen sollen. Der Ablauf ähnelt dem einer regulären Genehmigung, erfordert jedoch oft zusätzlichen Aufwand:
- Bestandsaufnahme
Ein Architekt dokumentiert den aktuellen Zustand, erstellt Pläne und prüft die Bauausführung. - Prüfung der Bauordnung
Abstandsflächen, Statik, Brandschutz und Nutzung werden anhand der Landesbauordnung geprüft. - Erstellung der Unterlagen
Bauzeichnungen, Lagepläne, Nachweise zu Statik und Brandschutz werden erstellt und zusammengestellt. - Einreichung beim Bauamt
Der Antrag wird offiziell durch einen bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur eingereicht. - Behördliche Prüfung
Das Bauamt prüft die Unterlagen und kann Nachforderungen stellen. - Entscheidung
Wird das Bauwerk als genehmigungsfähig eingestuft, erfolgt die nachträgliche Genehmigung. Andernfalls drohen Auflagen oder Rückbaupflichten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland, grundsätzlich sind jedoch erforderlich:
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- amtlicher Lageplan
- Baubeschreibung
- statische Berechnungen
- Nachweise zum Brand- und Schallschutz
- ggf. Zustimmung von Nachbarn (bei Grenzbebauungen)
Laien können diese Unterlagen nicht selbst erstellen – hier ist zwingend ein Architekturbüro einzuschalten.
Kosten einer nachträglichen Baugenehmigung
Viele Eigentümer fragen sich, ob die Kosten für eine nachträgliche Genehmigung deutlich höher sind als bei einer regulären Genehmigung. Die Antwort: Ja, meist schon.
Ein Grund ist der zusätzliche Aufwand für Bestandsaufnahmen und baurechtliche Nachweise. Typische Kostenfaktoren sind:
- Bearbeitungsgebühren des Bauamts
- Architektenhonorar (nach HOAI)
- ggf. Gutachten (Statik, Brandschutz)
- Gebühren für Lagepläne und Vermessungen
Als Richtwert können für kleinere Bauwerke 1.500 bis 5.000 Euro entstehen, bei größeren Umbauten oder kompletten Häusern deutlich mehr. Wer frühzeitig handelt, spart in vielen Fällen Kosten.
Strafen und Risiken bei Schwarzbauten
Neben den Genehmigungsgebühren können Bußgelder fällig werden. Diese unterscheiden sich je nach Bundesland, bewegen sich aber oft im Bereich von mehreren Tausend Euro.
Das größte Risiko bleibt die Abrissverfügung: Stellt das Bauamt fest, dass ein Bauwerk nicht genehmigungsfähig ist, kann es zum vollständigen oder teilweisen Rückbau verpflichtet werden.
Beispiel Berlin: Hier sind Bauaufsichtsbehörden besonders aufmerksam, wenn es um Dachausbauten oder Nutzungsänderungen geht. Eigentümer sollten deshalb rechtzeitig aktiv werden.
Baugenehmigung nachträglich in Berlin und bundesweit
Gerade in Berlin sind nachträgliche Baugenehmigungen ein häufiges Thema. Viele Häuser wurden im Laufe der Jahrzehnte umgebaut, ohne dass vollständige Unterlagen vorliegen. Auch in Brandenburg, Sachsen, Niedersachsen oder Bayern treten ähnliche Fälle auf – jedes Bundesland hat dabei eigene Besonderheiten in der Bauordnung.
Unser Architekturbüro begleitet Eigentümer sowohl in Berlin als auch bundesweit durch den gesamten Prozess. Wir prüfen die baurechtlichen Chancen, übernehmen die Kommunikation mit dem Bauamt und erstellen alle erforderlichen Unterlagen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich eine Baugenehmigung selbst beantragen?
Nein, der Antrag muss von einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur gestellt werden.
Wie lange dauert die nachträgliche Genehmigung?
Je nach Komplexität zwischen 2 und 6 Monaten, manchmal länger.
Kann ein Schwarzbau nachträglich legalisiert werden?
Ja, sofern er den aktuellen Bauvorschriften entspricht.
Was passiert, wenn die Genehmigung abgelehnt wird?
Dann drohen Rückbau oder Abriss. In manchen Fällen sind auch Kompromisslösungen möglich.
Gibt es eine Verjährung?
Nein. Auch Jahrzehnte alte Schwarzbauten können beanstandet werden.
Baugenehmigung nachträglich – handeln statt warten
Eine Baugenehmigung nachträglich zu beantragen ist für viele Eigentümer die einzige Möglichkeit, ihre Immobilie rechtlich abzusichern. Wer wartet oder auf „Verjährung“ hofft, riskiert hohe Strafen und schlimmstenfalls den Abriss.
Unser Architekturbüro in Berlin unterstützt Sie professionell bei der nachträglichen Genehmigung – egal ob Anbau, Dachausbau oder Nutzungsänderung. Wir sorgen dafür, dass Ihre Immobilie rechtlich auf einem sicheren Fundament steht.
👉 Jetzt Kontakt aufnehmen und Beratungstermin vereinbaren. Gemeinsam prüfen wir Ihre Möglichkeiten und begleiten Sie zuverlässig im gesamten Verfahren.

